Vorschriften

Die Sitter besteht aus drei natürlichen Strecken:

  1. der Sitter-Grenzstrecke Gewässer Nr. 2 (st.gallisch-appenzellische Grenzstrecke, die mit der Einmündung des Wattbaches beginnt und beim Einlauf der Urnäsch endet).
    Die Fischerei ist erlaubt vom 1. April bis und mit 30. September (nur für Erwachsene A-Mitglieder ab vollendetem 18. Altersjahr, welche die erforderliche Zusatzmarke gelöst haben). Diese Grenz-Strecke ist als Fliegenstrecke (mit allen Techniken der Fliegenfi scherei: Trockenfl iege, Nassfl iege, Nymphe, Streamer) deklariert.
  2. Der Oberen Sitter-Hauptstrecke Gewässer Nr. 3 (Forellengewässer).
    Die Fischerei ist erlaubt vom 1. März bis und mit 30. September von der Einmündung der Urnäsch bis zur FILTROX-Brücke, ab der FILTROX-Brücke bis zum Billwiler-Wuhr ganzjährig.
  3. Der Unteren Sitter-Hauptstrecke Gewässer Nr. 4 (gemischter Fischbestand).
    Die Fischerei ist das ganze Jahre erlaubt (vom Billwiller Wuhr bis zu den unteren Grenzpfählen an der Thurgauergrenze bei Lemisau (Forellen-und Aeschenschonzeit beachten).