Vorschriften
Die Rheintal-Gewässer Gewässer Nr. 5 umfassen den Binnenkanal und den Alten Rhein von der Brücke Au-Monstein bis zur Grenztafel beim Restaurant Marina, einschliesslich die Baggerlöcher beim Eselschwanz ohne das Strandbad Bruggerhorn und den KIBAG-Weiher.
Als Fischereigrenze gilt die Flussmitte. Boote und Watfischer haben sich beim Fischen diesseits der Grenze aufzuhalten. An den Flussinseln darf nicht angelegt werden. Jede Beunruhigung der Brutvögel ist untersagt. Das Fischen vom Boot aus ist ab Rheineckbrücke bis zum Bodensee gestattet und in der Bewilligung inbegriffen. Der Alte Rhein ab Einlauf Eselschwanz ist zum stehenden Gewässer deklariert.
Die Fischerei ist ganzjährig offen.