Sitter
Sonntag, 02. August 2009 um 13:44 Uhr
Vorschriften
Die
Sitter besteht aus drei natürlichen Strecken:
-
der Sitter-Grenzstrecke Gewässer Nr. 2 (st.gallisch-appenzellische Grenzstrecke, die mit der Einmündung des Wattbaches beginnt und beim Einlauf der Urnäsch endet).
Die Fischerei ist erlaubt vom 1. Februar bis und 30. September (nur für Erwachsene A-Mitglieder ab vollendetem 18. Altersjahr, welche die erforderliche Zusatzmarke gelöst haben). Diese Grenz-Strecke ist als Fliegenstrecke (mit allen Techniken der Fliegenfi scherei: Trockenfl iege, Nassfl iege, Nymphe, Streamer) deklariert.
- Der Oberen Sitter-Hauptstrecke Gewässer Nr. 3 (Forellengewässer).
Die Fischerei ist erlaubt vom 1. Februar bis und mit 30. September von der Einmündung der Urnäsch bis zur FILTROX-Brücke, ab der FILTROX-Brücke bis zum Billwiler-Wuhr ganzjährig.
- Der Unteren Sitter-Hauptstrecke Gewässer Nr. 4 (gemischter Fischbestand).
Die Fischerei ist das ganze Jahre erlaubt (vom Billwiller Wuhr bis zu den unteren Grenzpfählen an der Thurgauergrenze bei Lemisau (Forellen-und Aeschenschonzeit beachten).
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 04. März 2010 um 17:41 Uhr