Vorschriften
Der Gübsensee Gewässer Nr. 1 Stausee der SAK, die Fischerei ist erlaubt vom 1. Februar bis und mit 31. Dezember. Beim Gübsensee gilt die Rechenanlage und die Staumauer als Sperrzone. Auf dieser Strecke darf man keinen Standort wählen.Während der Hechtschonzeit (1. März bis 30. April) dürfen Löffel, Spinner, künstliche und natürliche Köderfische nicht verwendet werden.
Impression vom Gübsensee

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